Hinweise nach dem Batteriegesetz (BattG)
Die Fritz Adam Verpackungsmaterial GmbH & Co. KG ist nicht Hersteller von Batterien nach § 2 Absatz 15 Satz 1, Absatz 2 BattG. Als Vertreiber von Batterien gewährleistet die Fritz Adam Verpackungsmaterial GmbH & Co. KG aber im Sinne des BattG nur solche Batterieprodukte in den Verkehr zu bringen, deren Hersteller sich nach § 4 Absatz 1 Satz 1 BattG gegenüber dem Umweltbundesamt angezeigt haben. Fritz Adam Verpackungsmaterial GmbH & Co. KG nimmt gemäß § 3 Absatz 4, 9 Absatz 1 Satz 1 BattG Altbatterien von Endnutzer an oder in unmittelbarer Nähe der Verkaufsstelle unentgeltlich zurück. Als Vertreiber von Batterien bzw. Geräten, die Batterien enthalten, ist die Fritz Adam Verpackungsmaterial GmbH & Co. KG verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, dass Sie für die ordnungsgemäße Entsorgung gebrauchter Batterien als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet sind. Sie können Batterien nach Gebrauch in der Verkaufsstelle, wo Sie diese erworben haben, in kommunalen Sammelstellen, im Handel oder auch per Post (ausreichend frankiert) an die Verkaufsstelle unentgeltlich zurückgeben. Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol bedeutet, dass die Batterien nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen. Unter dem Mülltonnen-Symbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes: Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei; Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium; Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.
Sie finden diese Hinweise auch noch einmal in den Begleitpapieren der Warensendung oder in der Bedienungsanleitung des Herstellers.